BEHANDLUNG
Osteopathie baut auf den körpereigenen Selbstheilungs- und Selbstregulationskräften auf. Krankheiten und Störungen entstehen oftmals dadurch, dass der Körper die Fähigkeit zur Selbstregulierung verliert. An diesem Punkt setzt die Osteopathie an und mobilisiert die Selbstheilungskräfte des Körpers.
Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren ausreichende Bewegungsfreiheit. Ziel osteopathischer Behandlungen ist es, Blockaden und Gewebespannung zu lösen und somit die Beweglichkeit wiederherzustellen.
Behandlungsablauf
Anamnese
Vor der ersten Behandlung führe ich eine ausführliche Anamnese durch, aus der sich wichtige Informationen für die weitere Behandlung ableiten lassen.
In dieser Zeit erfolgt ein Gespräch zwischen uns, um wichtige Informationen über Ihren Körper und Ihren Beschwerden zu erhalten.
Untersuchung
Durch die Untersuchung versuche ich Beziehungen zwischen unterschiedlichen Strukturen zu erkennen, um diese dann gegebenenfalls zu normalisieren. Damit stellen die Gefäßsysteme (=Ernährung und Abfalltransport) und Nerven (=Koordination) wieder ein integrierendes und unterstützendes Gerüst für den Gesamtorganismus her.
Behandlung
Eine Behandlung ist immer individuell auf Ihren Körper, Ihre Geschichte und Ihre Symptomatik abgestimmt.
Das Ziel der Behandlung ist es, ursächliche Krankheitsfaktoren aufzulösen oder abzuschwächen. Die freie Beweglichkeit der Gelenke und Faszien wieder einzurichten, das autonome Nervensystem auszugleichen, die Körperstatik zu harmonisieren. Die viszerale Störungen aufzulösen und psycho-emotionale Erleichterung und Entspannung zu erreichen.
Behandlungskosten
Die Kostenabrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) und setzt sich aus mehreren einzelnen vorgegeben Abrechnungsziffern zusammen.
Angaben zu den Behandlungskosten dürfen hier aus rechtlichen Gründen nicht gemacht werden.
Entsprechende Informationen kann ich Ihnen selbstverständlich telefonisch mitteilen.
PRIVATVERSICHERTE
PRIVATZUSATZVERSICHERTE
Private Krankenversicherungen oder Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung oft vollständig. Hier erfolgt die Abrechnung über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Behandlung
GESETZLICH VERSICHERTE
Durch meine fünfjährige Vollzeitausbildung sowie die zertifizierte Mitgliedschaft im Verband freier Osteopathen erfülle ich die Voraussetzungen für die anteilige Kostenerstattung vieler gesetzlicher Krankenkassen. Eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, finden sie hier (Angaben ohne Gewähr). Sollte Ihre Krankenkasse sich an den Kosten für Osteopathie beteiligen, so benötigen Sie eine „ärztliche Empfehlung für Osteopathie“, die Sie z.B. bei ihrem Hausarzt, Orthopäden oder Kieferorthopäden bekommen. Diese Empfehlung reichen Sie dann zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.